Amateurmusikfonds gestartet – Fördermöglichkeit für Musikensembles, Chöre, Orchester und Bands


Für AmateurmusikerInnen gibt es ab sofort eine neue Fördermöglichkeit: Den Amateurmusikfonds.

Wer kann einen Antrag stellen?

Voraussetzung für die Antragstellung ist zum einen die Gemeinnützigkeit, zum anderen muss der Sitz deiner Organisation in Deutschland sein. Antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensemble, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands als e.V. oder gGmbH oder andere Organisationen der Amateurmusik. Nicht eingetragene Vereine und GbRs oder Musikgruppen ohne Rechtsform können leider keinen Antrag stellen.

Wie hoch ist die Förderung des Amateurmusikfonds?

Ich schrieb es schon, es gibt zwei verschiedene Fördermöglichkeiten. Die eine betrifft lokale Projekte, hier musst du mindestens 2.500 Euro und kannst höchstens 10.000 Euro für dein Vorhaben beantragen.