För Mönkeberg e.V.

Vereinsgründung/Satzung/Gemeinnützigkeit

Der Verein „För Mönkeberg e.V.“ hat sich im Februar 2020 gegründet (Satzung). Zwecke des Vereins sind:

  • Das Angebot einer Kommunikations- und Aktivitätsplattform für Familien, Kinder und Senioren; ein Treffpunkt für kulturelle Aktivitäten, für Workshops, der Landschaftspflege, dem Schutz der Natur, für kulturelle Veranstaltungen, Konzerte, Märkte.
  • Die selbstlose Unterstützung wirtschaftlich in Not geratene Personen, insbesondere hilfebedürftige Familien mit Kindern und alleinstehende Senioren*innen durch den Fond „FÖRdeHilfswerk“ unter Beachtung der Bestimmungen des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung (mildtätige Zwecke).

Wir sind wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke

  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 4 AO
  • Förderung der Kunst und Kultur i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 5 AO
  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 8 AO

nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kiel (15.05.2023, Steuer-Nr. 20 / 291 / 76981 5/211) berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 ESTDV) auszustellen.

Informationen über unsere Arbeit könnt Ihr dem Kurzportrait unseres Vereins entnehmen.

Vorstand *)

  • Ulrich Hehenkamp, 1. Vorsitzender **)
  • Nils Dohse, Stellvertretender Vorsitzender **)
  • Ute Sommer, Schatzmeisterin **)
  • Franziska Rimmele, Schriftführerin
  • Cim Henningsen, Nils Kochanowski und Lüder Goppelt, Beisitzer

Erl.: *) Gewählt am 04.03.2024  **) Vertretungsberechtigter Vorstand

Mitgliedschaft

Gemäß § 5 unserer Satzung sind Mitglieder des Vereins

  • ordentliche Mitglieder und
  • Fördermitglieder.

Mitglieder können volljährige natürliche und juristische Personen sowie beitrittsfähige Personenvereinigungen sein, die bereit sind, den Satzungszweck zu fördern. Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Fördermitglieder zahlen einen Fördermitgliedsbeitrag, werden regelmäßig über die Vereinstätigkeit informiert und haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, sind jedoch nicht stimm- und wahlberechtigt.

Laut unserer § 1 unserer Beitragsordnung beträgt der Jahres-Mitgliedsbeitrag beträgt für

  1. Ordentliche Mitglieder (erstes Familienmitglied) 48,00 €
  2. Ordentliche Mitglieder (jedes weitere Familienmitglied) 12,00 €
  3. Fördermitglieder (Mindestbeitrag) 10,00 €

Kontakt

För Mönkeberg e. V.

Klingenberg 9

24248 Mönkeberg

E-Mail vorsitz1@moenkeberg-ist.net