FÖRdeHilfswerk

Allgemeine Antrags- und Fördervoraussetzungen

Personen geraten ohne eigenes Verschulen in ausweglose finanzielle Situationen. Staatliche Stellen sind oft zu einer schnellen, unbürokratischen Linderung der schlimmsten Folgen nicht in der Lage. Aus diesem Grund hat der Verein „För Mönkeberg e. V.“ den Fond „FÖRdeHilfswerk“ ins Leben gerufen.

Wer kann Hilfe beantragen?

Förderungswürdig sind insbesondere  Familien und allein Erziehende mit einem und mehr Kindern, Geflüchtete Familien aus Kriegs- und Krisengebieten sowie alleinstehende Senioren*innen

Was sind Fördervoraussetzungen?

Hilfe erhalten Personen, die sich in einer unverschuldeten, nahezu ausweglosen wirtschaftlichen Notsituation befinden – hervorgerufen durch Todesfälle innerhalb der Familie, andauernde Arbeitslosigkeit der Eltern, drohende Obdachlosigkeit, Unfall, schwere Krankheiten, Flucht und Vertreibung aus Kriegs- und Krisengebieten.

Ausführliche Informationen sind der Richtlinie, die am 13.05.2022 durch die Mitgliederversammlung beschlossen wurde, zu entnehmen.

Ukraine-Hilfe – Freiwilligeninitiative Kiel

Ein besonderes Anliegen ist uns die Unterstützung der „Ukraine-Hilfe – Freiwilligeninitiative Kiel“, die sich auf unserer Webseite vorstellt und aktuell über ihre Aktivitäten berichtet, z. B. deren Sammellager in der Edisonstr.3 in Kiel und die Organisation von LKW-Transporten in die Ukraine organisieren.